Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 04.05.2020

Die Sächsische Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Dringend empfohlen wird weiterhin, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.

Wesentliche Änderungen aus Sicht des Gartenvorstandes:

Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und, das ist ab 04. Mai neu, deren Partnerin bzw. Partner ( also z.B. Eltern plus Kinder plus 2 Erwachsene).

Erlaubt sind ab sofort ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Auch Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden. Welche Kriterien an das „hygienisches Nutzungskonzept“ gestellt werden ist erstmal nicht bekannt. Bevor das nicht vorliegt bzw. eine Genehmigung durch die Stadt Leipzig vorliegt bleibt der Spielplatz auf dem Vereinsgelände weiterhin gesperrt.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.

SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-30

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