Anbei die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Neben den allgemeinen Regeln ist für uns Kleingärtner insbesondere §2, Absatz 2, Satz 14 wichtig:
„Triftige Gründe sind … Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person“